Partnerbedingungen für Kurierdienste

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Partnerbedingungen gelten für die Zusammenarbeit zwischen DokuSecur, einem Angebot von MARKS MEDIA, Johannes Marks, Marienberger Weg 3, 50767 Köln, und Kurierdiensten oder Zustellpartnern, die über DokuSecur Buchungsanfragen für Zustellungen erhalten, prüfen, annehmen oder durchführen.

DokuSecur stellt eine Plattform zur Vermittlung dokumentierter Zustellungen bereit. DokuSecur ist grundsätzlich nicht selbst ausführender Kurierdienst, sondern vermittelt Buchungsanfragen an geeignete externe Kurierdienste oder Zustellpartner.

Diese Partnerbedingungen regeln das Verhältnis zwischen DokuSecur und dem jeweiligen Kurierdienst oder Zustellpartner. Sie gelten ergänzend zu einem gesonderten Partnervertrag, zu individuellen Vereinbarungen und zu den jeweils bei einer Buchungsanfrage angezeigten Bedingungen.

Soweit ein gesonderter Partnervertrag besteht und dessen Regelungen von diesen Partnerbedingungen abweichen, gehen die individuellen Regelungen des Partnervertrags vor.

2. Rolle von DokuSecur

DokuSecur nimmt Buchungsanfragen von Auftraggebern für dokumentierte Zustellungen entgegen, kann diese prüfen und an geeignete Kurierdienste oder Zustellpartner weiterleiten.

DokuSecur schuldet gegenüber dem Kurierdienst keine bestimmte Anzahl von Buchungsanfragen, keine bestimmte Auftragsmenge und keine bestimmte Auslastung.

DokuSecur ist berechtigt, Buchungsanfragen nach sachlichen Kriterien technisch oder organisatorisch vorauszuwählen, weiterzuleiten, nicht weiterzuleiten, abzulehnen oder an andere geeignete Kurierdienste oder Zustellpartner zu übermitteln.

Die Weiterleitung einer Buchungsanfrage an einen Kurierdienst stellt noch keine Beauftragung durch DokuSecur dar. Der Kurierdienst entscheidet eigenverantwortlich, ob er eine Buchungsanfrage annimmt oder ablehnt.

3. Stellung des Kurierdienstes

Der Kurierdienst handelt als selbständiger Unternehmer. Er führt angenommene Zustellungen eigenverantwortlich, auf eigene Rechnung und mit eigenem Personal, eigenen Fahrzeugen und eigenen Betriebsmitteln aus.

Zwischen DokuSecur und dem Kurierdienst entsteht kein Arbeitsverhältnis, kein Handelsvertreterverhältnis, keine Gesellschaft und keine Scheinselbständigkeit.

Der Kurierdienst ist selbst verantwortlich für Gewerbeanmeldung, steuerliche Pflichten, Sozialabgaben, Versicherungen, Fahrzeuge, Fahrerlaubnisse, Genehmigungen, arbeitsrechtliche Vorgaben und die Einhaltung aller für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften.

4. Partnerdaten, Standort und Einsatzradius

Der Kurierdienst ist verpflichtet, seine bei DokuSecur hinterlegten Partnerdaten vollständig, richtig und aktuell zu halten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Firmenname
  • Rechtsform
  • Ansprechpartner
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • vollständiger Unternehmenssitz oder Einsatzstandort
  • Abholradius in Kilometern
  • Zustellradius in Kilometern
  • Verfügbarkeit
  • angebotene Zustellarten
  • Rechnungs- und Steuerdaten, soweit erforderlich

Der hinterlegte Unternehmenssitz oder Einsatzstandort dient als Grundlage für die technische Vorauswahl von Buchungsanfragen. DokuSecur kann anhand dieses Standorts prüfen, ob eine Abholadresse oder Zustelladresse innerhalb eines hinterlegten Einsatzradius liegt.

Der Abholradius beschreibt den Umkreis um den hinterlegten Partnerstandort, innerhalb dessen der Kurierdienst grundsätzlich Buchungsanfragen erhalten kann, wenn die Abholadresse innerhalb dieses Radius liegt.

Der Zustellradius beschreibt den Umkreis um den hinterlegten Partnerstandort, innerhalb dessen der Kurierdienst grundsätzlich Buchungsanfragen erhalten kann, wenn mindestens eine Zustelladresse innerhalb dieses Radius liegt.

Ist für den Kurierdienst kein eigener Abholradius oder Zustellradius hinterlegt, kann DokuSecur einen allgemeinen Standardradius verwenden.

Der Kurierdienst nimmt zur Kenntnis, dass die technische Weiterleitung einer Buchungsanfrage insbesondere erfolgen kann, wenn entweder die Abholadresse oder die Zustelladresse innerhalb des jeweils hinterlegten Radius liegt.

Die technische Vorauswahl ersetzt nicht die eigene Prüfung durch den Kurierdienst. Der Kurierdienst darf eine Buchungsanfrage nur annehmen, wenn er nach realistischer Einschätzung in der Lage ist, die gewünschte Zustellung ordnungsgemäß, rechtzeitig und nach den vereinbarten Anforderungen durchzuführen.

Ändern sich Standort, Einsatzgebiet, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Verfügbarkeit oder Leistungsfähigkeit des Kurierdienstes, hat der Kurierdienst DokuSecur unverzüglich zu informieren oder die Daten im Partnerbereich zu aktualisieren, sofern ein solcher Partnerbereich bereitgestellt wird.

5. Weiterleitung von Buchungsanfragen und Mail-Zusendung

DokuSecur kann Buchungsanfragen für Zustellungen per E-Mail, über einen Partnerbereich, über technische Schnittstellen oder auf sonstigem elektronischem Weg an Kurierdienste oder Zustellpartner weiterleiten.

Ein Kurierdienst kann eine Buchungsanfrage insbesondere erhalten, wenn:

  • der Kurierdienst aktiv freigeschaltet ist
  • eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist
  • ein vollständiger Partnerstandort hinterlegt ist
  • die Abholadresse innerhalb des hinterlegten Abholradius liegt
  • oder die Zustelladresse innerhalb des hinterlegten Zustellradius liegt
  • die Buchungsanfrage nach Einschätzung von DokuSecur fachlich und organisatorisch zum Kurierdienst passt

Ein Anspruch auf Weiterleitung bestimmter Buchungsanfragen besteht nicht. DokuSecur kann die Weiterleitung von Buchungsanfragen nach sachlichen Kriterien steuern, insbesondere nach Region, Entfernung, Zustellart, Verfügbarkeit, Qualität, Reaktionszeit, Zuverlässigkeit, bisherigen Erfahrungen oder wirtschaftlichen Kriterien.

Die Zusendung einer Buchungsanfrage per E-Mail bedeutet nicht, dass der Kurierdienst zur Annahme verpflichtet ist. Sie bedeutet auch nicht, dass DokuSecur die Durchführbarkeit abschließend geprüft hat.

Der Kurierdienst ist verpflichtet, jede Buchungsanfrage vor Annahme selbst zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Abholort, Zustellort, Entfernung, Zeitfenster, Zustellart, Inhalt der Sendung, besondere Hinweise, Erreichbarkeit des Auftraggebers und tatsächliche Durchführbarkeit.

6. Buchungsanfrage, Annahme und Vertrag mit dem Auftraggeber

Eine über DokuSecur weitergeleitete Buchungsanfrage ist für den Kurierdienst zunächst unverbindlich. Ein kostenpflichtiger Zustellvertrag mit dem Auftraggeber kommt erst zustande, wenn der Kurierdienst die Buchungsanfrage annimmt.

Mit Annahme der Buchungsanfrage übernimmt der Kurierdienst die weitere Durchführung der Zustellung gegenüber dem Auftraggeber. Der Kurierdienst darf ab diesem Zeitpunkt mit Planung, Disposition, Kontaktaufnahme, Abholung, Zustellfahrt, Zustellversuch und Dokumentation beginnen.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, kommt der Zustellvertrag unmittelbar zwischen Auftraggeber und Kurierdienst zustande. DokuSecur ist in diesem Fall nicht Vertragspartner der Zustellleistung.

Mit Annahme der Buchungsanfrage bestätigt der Kurierdienst, dass er die Buchungsanfrage geprüft hat und nach realistischer Einschätzung durchführen kann.

Der Kurierdienst darf eine Buchungsanfrage nicht annehmen, wenn er bereits vor Annahme erkennen kann, dass die Zustellung voraussichtlich nicht ordnungsgemäß, nicht fristgerecht oder nicht entsprechend den gewünschten Anforderungen durchgeführt werden kann.

7. Eigene AGB des Kurierdienstes

Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des Kurierdienstes werden gegenüber dem Auftraggeber nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich auf diese Bedingungen hingewiesen wurde, ihm eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde und er ihrer Geltung zugestimmt hat.

Der Kurierdienst darf dem Auftraggeber nach Annahme der Buchungsanfrage keine einseitig abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen auferlegen, soweit diese nicht wirksam in den Vertrag mit dem Auftraggeber einbezogen wurden.

Für über DokuSecur vermittelte Buchungsanfragen sollen die dem Auftraggeber angezeigten DokuSecur-AGB und die dort beschriebenen Abläufe die gemeinsame Standardgrundlage bilden, soweit nichts anderes wirksam vereinbart wurde.

8. Pflichten des Kurierdienstes bei der Durchführung

Der Kurierdienst ist verpflichtet, angenommene Zustellungen sorgfältig, zuverlässig und nach Maßgabe der vereinbarten Zustellart auszuführen.

Der Kurierdienst stellt sicher, dass eingesetzte Fahrer geeignet, erreichbar und über die notwendigen Informationen zum Auftrag informiert sind.

Der Kurierdienst beachtet insbesondere folgende Pflichten:

  • sorgfältiger Umgang mit Dokumenten, Originalen und Sendungen
  • pünktliche Abholung und Zustellung nach den vereinbarten Zeitfenstern, soweit tatsächlich möglich
  • telefonische Erreichbarkeit während der Durchführung
  • unverzügliche Information des Auftraggebers bei Rückfragen, Verzögerungen oder Zustellhindernissen
  • korrekte Dokumentation von Zustellung, Zustellversuch, Briefkasteneinwurf, persönlicher Übergabe oder Annahmeverweigerung
  • Einhaltung von Datenschutz, Vertraulichkeit und gesetzlichen Vorgaben

Der Kurierdienst hat die Sendung vor Verlust, Beschädigung, unbefugtem Zugriff und unbefugter Kenntnisnahme angemessen zu schützen.

Der Kurierdienst darf Dokumente oder Sendungen nicht öffnen, lesen, kopieren, fotografieren oder speichern, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart oder zur ordnungsgemäßen Durchführung rechtlich erforderlich ist.

9. Zustellnachweis und Dokumentationsstandard

Der Kurierdienst erstellt bei dokumentierten Zustellungen einen nachvollziehbaren Zustellnachweis, soweit dies nach der jeweiligen Buchungsanfrage vorgesehen ist.

Der Zustellnachweis soll je nach Zustellart insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Auftragsnummer oder Referenznummer
  • Datum und Uhrzeit der Zustellung oder des Zustellversuchs
  • vollständige Zustelladresse
  • gewählte Zustellart
  • Status der Zustellung
  • Beschreibung des Zustellablaufs
  • Name, Kennung oder interne Zuordnung des Zustellers
  • besondere Umstände vor Ort
  • Fotos, Unterschrift, Zeitstempel oder sonstige zulässige Nachweise, soweit erforderlich und rechtlich zulässig

Fotos dürfen nur erstellt werden, soweit sie zur Dokumentation erforderlich und rechtlich zulässig sind. Fotos sollen sich auf den Zustellvorgang, den Briefkasten, die Klingel, den Eingangsbereich oder sonstige zustellrelevante Umstände beschränken. Nicht erforderliche personenbezogene Inhalte sind zu vermeiden.

Der Kurierdienst ist verpflichtet, Zustellnachweise wahrheitsgemäß, vollständig und zeitnah zu erstellen.

Unrichtige, unvollständige oder nachträglich verfälschte Zustellnachweise sind unzulässig und können zur Sperrung des Kurierdienstes sowie zu Schadensersatzansprüchen führen.

10. Zustellhindernisse und nicht erfolgreiche Zustellung

Der Kurierdienst dokumentiert Zustellhindernisse nachvollziehbar.

Zustellhindernisse können insbesondere sein:

  • falsche oder unvollständige Adresse
  • Empfänger unter der Adresse nicht feststellbar
  • fehlende Klingel- oder Briefkastenbeschriftung
  • kein eindeutig zuordenbarer Briefkasten
  • verschlossener Zugang
  • Hausverbot oder Sicherheitsvorgaben
  • Annahmeverweigerung
  • keine geeignete Empfangsperson bei persönlicher Übergabe
  • Verkehrsstörungen, Unfall, Wetter oder höhere Gewalt

Ist eine Zustellung nicht möglich, stimmt der Kurierdienst das weitere Vorgehen mit dem Auftraggeber ab, soweit dies erforderlich und möglich ist.

Zusätzliche Zustellversuche, Wartezeiten, Rückfahrten, Adressklärungen oder Rückführungen können dem Auftraggeber nach Maßgabe der Kunden-AGB, der getroffenen Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften berechnet werden.

11. Preise und Abrechnung gegenüber dem Auftraggeber

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, rechnet der Kurierdienst die Zustellleistung direkt gegenüber dem Auftraggeber ab.

DokuSecur zieht den Rechnungsbetrag für die Zustellleistung grundsätzlich nicht im eigenen Namen ein.

Der Kurierdienst ist für ordnungsgemäße Rechnungstellung, Umsatzsteuer, Buchhaltung, Zahlungsüberwachung und Forderungsdurchsetzung gegenüber dem Auftraggeber selbst verantwortlich.

Die über DokuSecur angezeigte Preisberechnung oder Annahmebestätigung bildet die Grundlage des Auftrags, soweit zwischen Auftraggeber und Kurierdienst nichts anderes wirksam vereinbart wurde.

Abweichende Preise, zusätzliche Kosten oder besondere Zahlungsbedingungen dürfen dem Auftraggeber nur berechnet werden, wenn sie vor oder bei Vertragsschluss wirksam vereinbart wurden oder nachträglich aufgrund zusätzlicher vom Auftraggeber veranlasster Leistungen erforderlich werden.

12. Vergütung von DokuSecur

Für vermittelte und angenommene Buchungsanfragen erhält DokuSecur vom Kurierdienst die im Partnervertrag, im Partnerbereich, in einer Zusatzvereinbarung oder im Annahmeprozess geregelte Vergütung.

Als Vergütungsmodell können insbesondere vereinbart werden:

  • Vermittlungsprovision oder Umsatzbeteiligung auf Basis der tatsächlich abgerechneten Nettovergütung
  • monatlicher Mitgliedsbeitrag
  • jährlicher Mitgliedsbeitrag
  • kombiniertes Modell aus Beitrag und Provision
  • abweichende Einzelvereinbarung

Soweit eine Provision oder Umsatzbeteiligung vereinbart ist, berechnet sie sich aus der tatsächlich vom Kurierdienst gegenüber dem Auftraggeber berechneten Nettovergütung, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Kurierdienst ist verpflichtet, DokuSecur die für die Provisionsabrechnung erforderlichen Informationen wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere ob und in welcher Höhe eine vermittelte Buchungsanfrage gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet wurde.

13. Storno, Abbruch und Provision

Wird eine Buchungsanfrage vor Annahme durch den Kurierdienst storniert, entstehen für den Auftraggeber keine Kosten und für DokuSecur keine Vermittlungsprovision.

Wird ein angenommener Auftrag nach Annahme, aber vor Zustellung durch den Auftraggeber storniert, kann der Kurierdienst gegenüber dem Auftraggeber eine Stornopauschale in Höhe von 25,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnen, sofern der Kurierdienst die Stornierung nicht zu vertreten hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Kurierdienst kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Für diese Stornopauschale entsteht gegenüber DokuSecur keine Vermittlungsprovision, sofern im Partnervertrag, im Partnerbereich oder in einer Zusatzvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde.

Wird der Auftrag nach erfolgter Zustellung storniert, widerrufen oder nachträglich nicht mehr gewünscht, bleibt die vereinbarte Vergütung gegenüber dem Kurierdienst grundsätzlich vollständig geschuldet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. In diesem Fall entsteht auch die vereinbarte Provision oder Umsatzbeteiligung zugunsten von DokuSecur in voller Höhe.

14. Mitwirkung bei Verbraucher-Widerruf

Sofern der Auftraggeber Verbraucher ist, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen. Der Kurierdienst nimmt zur Kenntnis, dass kurzfristige Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist besondere Anforderungen an Belehrung, Zustimmung zum vorzeitigen Beginn und mögliche Wertersatzpflichten auslösen können.

DokuSecur kann im Buchungsanfrageformular eine Erklärung des Auftraggebers zum Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vorsehen.

Der Kurierdienst darf bei kurzfristigen Zustellungen grundsätzlich erst nach Annahme und nach Erhalt der freigegebenen Auftragsdaten mit der Durchführung beginnen.

Der Kurierdienst unterstützt DokuSecur bei der Klärung von Widerrufs-, Storno- oder Abrechnungsfällen durch Bereitstellung der notwendigen Auftrags- und Leistungsnachweise.

15. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Kurierdienst verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers, Empfängers und sonstiger Beteiligter ausschließlich zur Durchführung der angenommenen Buchungsanfrage, zur Dokumentation, Abrechnung und gesetzlich erforderlichen Nachweisführung.

Eine Nutzung von Kontaktdaten für Werbung, private Zwecke, unzulässige Folgekontakte oder die Weitergabe an Dritte ist untersagt, sofern keine rechtliche Grundlage oder Einwilligung besteht.

Der Kurierdienst verpflichtet eingesetzte Mitarbeiter, Fahrer und Subunternehmer zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften.

Bei Datenschutzvorfällen, Verlust von Dokumenten, Fehlzustellungen, unbefugter Offenlegung von Daten oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen informiert der Kurierdienst DokuSecur unverzüglich.

Der Kurierdienst hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die ihm übermittelten Daten und Dokumente vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Offenlegung zu schützen.

16. Subunternehmer und eingesetztes Personal

Der Kurierdienst darf Subunternehmer oder Fahrer nur einsetzen, wenn diese zuverlässig, geeignet und zur Einhaltung der Pflichten aus diesen Partnerbedingungen verpflichtet sind.

Der Kurierdienst bleibt gegenüber dem Auftraggeber und gegenüber DokuSecur für Handlungen und Pflichtverletzungen eingesetzter Personen verantwortlich, soweit gesetzlich zulässig.

DokuSecur kann den Einsatz bestimmter Subunternehmer oder Fahrer aus sachlichem Grund ablehnen, insbesondere bei wiederholten Beschwerden, Datenschutzproblemen, Qualitätsmängeln oder Zweifeln an der Zuverlässigkeit.

17. Versicherung und Nachweise

Der Kurierdienst verpflichtet sich, eine für seine Tätigkeit angemessene Betriebs- und Transportversicherung vorzuhalten, soweit dies für die übernommenen Aufträge erforderlich oder üblich ist.

DokuSecur kann vor Freischaltung oder während der Zusammenarbeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere Gewerbenachweis, Versicherungsnachweis, Kontaktdaten, steuerliche Angaben und gegebenenfalls weitere Qualifikationsnachweise.

Änderungen, die die Durchführung der Zustellungen wesentlich betreffen, sind DokuSecur unverzüglich mitzuteilen.

18. Qualität, Beschwerden und Sperrung

DokuSecur kann Beschwerden von Auftraggebern aufnehmen und an den Kurierdienst weiterleiten. Der Kurierdienst soll Beanstandungen zeitnah prüfen und DokuSecur die zur Klärung erforderlichen Informationen bereitstellen.

Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen, Datenschutzverstößen, unzuverlässiger Durchführung, falscher Abrechnung, wiederholt unvollständiger Dokumentation, missbräuchlicher Nutzung von Kundendaten oder rufschädigendem Verhalten kann DokuSecur den Kurierdienst vorübergehend oder dauerhaft von weiteren Vermittlungen ausschließen.

DokuSecur kann die Freischaltung des Kurierdienstes außerdem aussetzen, wenn Partnerdaten unvollständig oder offensichtlich unrichtig sind, insbesondere Standort, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Abholradius oder Zustellradius.

Vergütungsansprüche für bereits ordnungsgemäß vermittelte und abgerechnete Leistungen bleiben hiervon unberührt.

19. Keine Umgehung der Plattform

Der Kurierdienst darf Daten und Kontakte, die er über DokuSecur erhält, nur zur Durchführung der jeweiligen angenommenen Buchungsanfrage nutzen.

Eine gezielte Umgehung von DokuSecur durch Nutzung vermittelter Kontaktdaten, um den konkret vermittelten Auftrag außerhalb der Plattform abzuwickeln und vereinbarte Entgelte zu vermeiden, ist unzulässig.

Allgemeine Folgeaufträge außerhalb einer konkreten DokuSecur-Buchungsanfrage bleiben zulässig, soweit keine vertraulichen Daten missbraucht werden, keine gesetzlichen Vorgaben verletzt werden und keine ausdrücklich vereinbarte Exklusivitäts- oder Provisionsregel entgegensteht.

20. Haftung

DokuSecur haftet gegenüber dem Kurierdienst im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen.

Im Übrigen haftet DokuSecur nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

DokuSecur haftet nicht dafür, dass dem Kurierdienst eine bestimmte Anzahl von Buchungsanfragen, Aufträgen oder Umsätzen vermittelt wird.

DokuSecur haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, sofern DokuSecur diese nicht selbst schuldhaft verursacht hat.

Der Kurierdienst haftet für Schäden, Kosten und Ansprüche, die durch seine fehlerhafte, verspätete, rechtswidrige oder nicht vertragsgemäße Durchführung entstehen, soweit er diese zu vertreten hat.

Der Kurierdienst stellt DokuSecur von Ansprüchen Dritter frei, die aus Pflichtverletzungen des Kurierdienstes, seiner Mitarbeiter, Fahrer oder Subunternehmer entstehen, soweit der Kurierdienst diese zu vertreten hat.

21. Laufzeit und Kündigung

Diese Partnerbedingungen gelten ab Freischaltung, Registrierung, Unterzeichnung eines Partnervertrags oder elektronischer Zustimmung des Kurierdienstes.

Eine laufende Zusammenarbeit kann von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern keine abweichende Laufzeit oder Beitragsperiode vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegender Pflichtverletzung, Datenschutzverstoß, wiederholter Unzuverlässigkeit, Nichtzahlung vereinbarter Entgelte oder rufschädigendem Verhalten vor.

22. Änderungen der Partnerbedingungen

DokuSecur kann diese Partnerbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist, insbesondere wegen technischer Änderungen, gesetzlicher Vorgaben, Sicherheitsanforderungen oder Anpassungen des Vermittlungsmodells.

Wesentliche Änderungen werden dem Kurierdienst in Textform, im Partnerbereich oder auf sonstigem geeignetem elektronischem Weg mitgeteilt.

Widerspricht der Kurierdienst einer Änderung, kann DokuSecur die weitere Vermittlung von Buchungsanfragen aussetzen oder die Zusammenarbeit ordentlich kündigen.

Für bereits angenommene Buchungsanfragen gelten die zum Zeitpunkt der Annahme vereinbarten Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

23. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ist der Kurierdienst Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von MARKS MEDIA, soweit gesetzlich zulässig.

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollte eine Bestimmung dieser Partnerbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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