Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Website DokuSecur und für Buchungsanfragen zur Vermittlung dokumentierter Zustellungen über DokuSecur.

DokuSecur ist ein Angebot von:

MARKS MEDIA
Johannes Marks
Marienberger Weg 3
50767 Köln
Deutschland

Telefon: +49 (0) 221 - 96 02 88 20
E-Mail: support@dokusecur.de
Website: www.dokusecur.de

DokuSecur vermittelt dokumentierte Zustellungen an externe Kurierdienste und Zustellpartner. DokuSecur ist selbst nicht ausführender Kurierdienst, sofern dies im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart wird.

Diese AGB gelten für das Verhältnis zwischen DokuSecur und dem Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der Plattform und der Vermittlung von Buchungsanfragen für dokumentierte Zustellungen. Der eigentliche Zustellvertrag kommt grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner zustande.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn DokuSecur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

2. Leistungsgegenstand von DokuSecur

DokuSecur stellt eine Online-Plattform bereit, über die Auftraggeber eine dokumentierte Zustellung beauftragen beziehungsweise eine Buchungsanfrage für eine dokumentierte Zustellung übermitteln können.

Die Zustellung kann insbesondere folgende Gegenstände betreffen:

  • Dokumente
  • Originaldokumente
  • Fristsachen
  • Kündigungen
  • Abmahnungen
  • Akten und Aktenordner
  • gerichtliche oder behördliche Unterlagen, soweit deren private Zustellung rechtlich zulässig ist
  • Pakete oder sonstige individuell angefragte Sendungen nach vorheriger Prüfung und Annahme

Die über DokuSecur angefragten Leistungen können insbesondere dokumentierte Botenzustellungen von Willenserklärungen mit Zugangsnachweis betreffen. Dazu zählen beispielsweise Kündigungen, Abmahnungen, Fristsetzungen, Mahnungen, Rücktrittserklärungen, Widerrufe oder vergleichbare rechtlich bedeutsame Schreiben.

Wertgegenstände, besonders vertrauliche Unterlagen, umfangreiche Aktenbestände, Pakete oder sonstige besondere Sendungen werden nur nach vorheriger ausdrücklicher Prüfung und Annahme vermittelt.

Die konkrete Durchführbarkeit hängt vom Inhalt, Umfang, Wert, Zielort, gewünschten Zustellzeitpunkt und den tatsächlichen Umständen der Zustellung ab.

DokuSecur vermittelt geeignete Kurierdienste oder Zustellpartner. Der eigentliche Zustellvertrag kommt grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner zustande, sofern DokuSecur nicht ausdrücklich selbst als Vertragspartner der Zustellleistung auftritt.

DokuSecur erbringt keine Rechtsberatung und prüft nicht, ob eine bestimmte Erklärung im Einzelfall rechtlich wirksam ist. Die Leistung beschränkt sich auf die organisatorische Vermittlung, Koordination und Dokumentation der Zustellung oder des Zustellversuchs.

3. Buchungsanfrage, Annahme und Vertragsschluss

Die Übermittlung einer Buchungsanfrage über DokuSecur ist als konkrete Beauftragung der gewünschten Zustellung zu verstehen. Durch das bloße Absenden der Buchungsanfrage kommt jedoch noch kein kostenpflichtiger Zustellvertrag zustande, solange kein Kurierdienst oder Zustellpartner die Buchungsanfrage angenommen hat.

Nach Eingang der Buchungsanfrage kann DokuSecur diese prüfen und an geeignete Kurierdienste oder Zustellpartner weiterleiten. Ein Anspruch auf Annahme, Weiterleitung oder Durchführung einer Buchungsanfrage besteht nicht.

Für die technische und organisatorische Vorauswahl geeigneter Kurierdienste oder Zustellpartner kann DokuSecur insbesondere den hinterlegten Partnerstandort, hinterlegte Einsatzradien für Abholung und Zustellung, die Abholadresse, die Zustelladresse, die Verfügbarkeit, die gewünschte Zustellart und sonstige sachliche Eignungskriterien berücksichtigen.

Eine Weiterleitung der Buchungsanfrage kann insbesondere erfolgen, wenn der Abholort oder der Zustellort innerhalb eines für den jeweiligen Kurierdienst oder Zustellpartner hinterlegten Einsatzradius liegt. DokuSecur ist jedoch nicht verpflichtet, eine Buchungsanfrage nach einem bestimmten technischen Verteilungsmodell, an eine bestimmte Anzahl von Kurierdiensten oder an einen bestimmten Kurierdienst weiterzuleiten.

Ein kostenpflichtiger Zustellvertrag kommt zustande, sobald ein Kurierdienst oder Zustellpartner die Buchungsanfrage annimmt. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, kommt dieser Zustellvertrag unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner zustande.

Mit Annahme der Buchungsanfrage durch den Kurierdienst oder Zustellpartner darf dieser mit der Planung, Disposition und Durchführung der Zustellung beginnen. Dazu können insbesondere Tourenplanung, Einsatz von Personal und Fahrzeugen, Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber, Abholung der Sendung, Zustellfahrt, Zustellversuch und Dokumentation gehören.

Ab dem Zeitpunkt der Annahme können für den Auftraggeber Kosten gegenüber dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber die Buchungsanfrage nach Annahme storniert, widerruft oder nicht mehr durchführen lassen möchte und der Kurierdienst oder Zustellpartner bereits mit der Vorbereitung oder Ausführung begonnen hat.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, wird der Auftraggeber Vertragspartner des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners. DokuSecur ist in diesem Fall Vermittler und nicht selbst ausführender Transportdienstleister.

Kontaktdaten des Auftraggebers werden an Kurierdienste oder Zustellpartner grundsätzlich erst weitergegeben, nachdem ein Kurierdienst oder Zustellpartner die Buchungsanfrage angenommen hat, soweit keine frühere Weitergabe zur Prüfung, Angebotserstellung oder rechtlichen Abwicklung erforderlich ist.

DokuSecur ist berechtigt, Buchungsanfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder nicht weiterzuleiten, insbesondere wenn die Vermittlung oder Durchführung aus rechtlichen, tatsächlichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar ist.

4. Zusätzliche Bedingungen des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners

Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners werden gegenüber dem Auftraggeber nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber vor oder bei Vertragsschluss ausdrücklich auf diese Bedingungen hingewiesen wurde, ihm eine zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme verschafft wurde und er ihrer Geltung zugestimmt hat.

Soweit eigene Bedingungen des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners nicht wirksam gegenüber dem Auftraggeber einbezogen wurden, kann sich der Kurierdienst oder Zustellpartner gegenüber dem Auftraggeber nicht allein deshalb auf diese Bedingungen berufen, weil er über DokuSecur vermittelt wurde.

Soweit eigene Bedingungen des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners wirksam einbezogen wurden, gelten sie nur ergänzend. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und den wirksam einbezogenen Bedingungen des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners gelten vorrangig die Bedingungen, die vor oder bei Vertragsschluss wirksam und transparent in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.

Der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner ist nicht berechtigt, dem Auftraggeber nach Annahme der Buchungsanfrage einseitig abweichende oder zusätzliche Bedingungen aufzuerlegen, soweit diese nicht vor oder bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden.

5. Zustellarten

Über DokuSecur können insbesondere folgende Zustellarten beauftragt beziehungsweise als Buchungsanfrage übermittelt werden:

  • Briefkasteneinwurf mit Zustellprotokoll
  • persönliche Übergabe
  • persönlicher Übergabeversuch mit Fallback Briefkasteneinwurf
  • Express- oder Eilzustellung

Die konkret verfügbare Zustellart richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag, dem Zielort, den tatsächlichen Umständen und der Annahme der Buchungsanfrage durch den ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner.

Bei einer Zustellung durch Briefkasteneinwurf darf die Sendung in den Briefkasten eingelegt werden, wenn der Briefkasten dem Empfänger nach den Umständen hinreichend zugeordnet werden kann, insbesondere durch Namensschild, Firmenbezeichnung, Wohnungsnummer oder sonstige eindeutige Zuordnung.

Bei einer persönlichen Übergabe ist eine Zustellung nur möglich, wenn die empfangsberechtigte Person oder eine nach den Umständen geeignete Empfangsperson erreichbar ist und die Annahme nicht verweigert wird.

Wurde ein persönlicher Übergabeversuch mit Fallback Briefkasteneinwurf beauftragt, darf die Sendung nach erfolglosem Übergabeversuch in den Briefkasten eingeworfen werden, sofern ein geeigneter Briefkasten vorhanden und zugänglich ist.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Prüfung, Vermittlung und Durchführung der Zustellung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • Name und Kontaktdaten des Auftraggebers
  • vollständige Abholadresse oder vereinbarte Bereitstellungsart
  • vollständige Zustelladresse
  • Name oder Bezeichnung des Empfängers
  • gewünschter Zustellzeitpunkt
  • gewünschte Zustellart
  • Art, Umfang und Besonderheiten der Sendung
  • besondere Zugangsbedingungen am Abhol- oder Zustellort
  • Hinweise auf Fristen, besondere Dringlichkeit oder rechtliche Bedeutung
  • Hinweise auf Wertgegenstände, Originaldokumente oder sensible Inhalte

Unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben können dazu führen, dass eine Zustellung nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit zusätzlichem Aufwand durchgeführt werden kann.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, während des vereinbarten Zustellzeitraums telefonisch oder über die angegebenen Kontaktdaten erreichbar zu bleiben, soweit dies für Rückfragen, Adressklärungen, Zugangsprobleme oder sonstige Abstimmungen erforderlich ist.

Weisungen des Auftraggebers, die von der regulären Zustellart oder dem vereinbarten Ablauf abweichen, sind nur verbindlich, wenn sie vor Beginn der Ausführung mitgeteilt und ausdrücklich bestätigt wurden. Nach Übergabe der Sendung an den ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner besteht kein Anspruch darauf, dass nachträgliche Weisungen noch berücksichtigt werden können.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, besondere Risiken oder Besonderheiten der Sendung bereits bei der Buchungsanfrage mitzuteilen. Dazu gehören insbesondere Originaldokumente, fristgebundene Unterlagen, besonders vertrauliche Inhalte, wertvolle Unterlagen, ungewöhnliche Zustellorte oder besondere Zugangsbeschränkungen.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die zuzustellenden Gegenstände rechtmäßig versendet werden dürfen und keine unzulässigen, gefährlichen oder gesetzlich verbotenen Inhalte enthalten.

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Beauftragung der Zustellung berechtigt ist und dass die Zustellung nicht gegen gesetzliche Vorschriften, gerichtliche Anordnungen oder Rechte Dritter verstößt.

7. Rolle und Verantwortung des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners

Der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner ist im Verhältnis zum Auftraggeber für die sorgfältige Durchführung der von ihm angenommenen Buchungsanfrage verantwortlich.

Der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner bearbeitet angenommene Buchungsanfragen nach Maßgabe der vereinbarten Zustellart, der übermittelten Auftragsdaten und der tatsächlichen Umstände vor Ort.

Der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner soll den Auftraggeber bei Rückfragen, Adressproblemen, Zugangsproblemen, Verzögerungen oder sonstigen wesentlichen Umständen über die angegebenen Kontaktdaten kontaktieren, soweit dies für die Durchführung erforderlich ist.

Der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner dokumentiert die Zustellung oder den Zustellversuch nachvollziehbar, soweit dies nach der vereinbarten Leistung vorgesehen ist.

Der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner ist für die Einhaltung der für ihn geltenden gesetzlichen Vorschriften, steuerlichen Pflichten, Datenschutzpflichten, Versicherungspflichten und sonstigen berufs- oder gewerberechtlichen Anforderungen selbst verantwortlich.

Die technische Weiterleitung einer Buchungsanfrage an einen Kurierdienst oder Zustellpartner bedeutet nicht, dass dieser zur Annahme verpflichtet ist. Der Kurierdienst oder Zustellpartner entscheidet eigenverantwortlich, ob er eine Buchungsanfrage annimmt.

Soweit zwischen DokuSecur und dem Kurierdienst oder Zustellpartner gesonderte Partnerbedingungen, ein Partnervertrag oder sonstige Vereinbarungen bestehen, betreffen diese vorrangig das Verhältnis zwischen DokuSecur und dem Kurierdienst oder Zustellpartner.

8. Ausgeschlossene oder nur nach vorheriger Vereinbarung zulässige Sendungen

Ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung dürfen über DokuSecur keine Sendungen per Buchungsanfrage beauftragt oder übergeben werden, die gefährliche, verbotene oder besonders regulierte Inhalte enthalten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Gefahrgut
  • Waffen und Munition
  • Betäubungsmittel oder sonstige verbotene Stoffe
  • entzündliche, explosive, giftige oder ätzende Stoffe
  • lebende Tiere
  • Bargeld in größerem Umfang
  • Inhalte, deren Besitz, Transport oder Übergabe rechtswidrig ist
  • Sendungen, die besonderer Kühlung, besonderer Sicherung oder besonderer Behandlung bedürfen

Wertgegenstände, Originaldokumente, gerichtliche oder behördliche Unterlagen, besonders vertrauliche Unterlagen oder Sendungen mit außergewöhnlich hohem Wert müssen bei der Buchungsanfrage ausdrücklich angegeben werden. Der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner kann die Annahme solcher Sendungen ablehnen oder von besonderen Bedingungen abhängig machen.

Entspricht eine Sendung nicht den bei der Buchungsanfrage gemachten Angaben oder den vereinbarten Bedingungen, kann DokuSecur oder der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner die Annahme verweigern, die Sendung zurückgeben, zur Abholung bereithalten oder die weitere Bearbeitung von einer gesonderten Vereinbarung abhängig machen.

Wird eine solche Sendung dennoch bearbeitet oder befördert, können dadurch entstehende Mehrkosten dem Auftraggeber berechnet werden, soweit der Auftraggeber die Abweichung zu vertreten hat oder die Mehrkosten aus seiner Sphäre stammen.

DokuSecur ist berechtigt, Buchungsanfragen abzulehnen, nicht weiterzuleiten oder die Vermittlung abzubrechen, wenn der Verdacht besteht, dass ausgeschlossene Inhalte übergeben werden sollen oder die Zustellung gegen rechtliche Vorgaben verstoßen könnte.

Übergibt der Auftraggeber entgegen diesen Bedingungen ausgeschlossene Inhalte oder macht er unrichtige Angaben zum Inhalt, stellt er DokuSecur von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter frei, soweit ihn ein Verschulden trifft oder gesetzlich eine strengere Haftung vorgesehen ist.

9. Bereitstellung der Sendung

Die Sendung kann je nach gewünschter oder angenommener Leistung durch Abholung beim Auftraggeber, durch postalische Übersendung an einen benannten Kurierdienst, durch persönliche Übergabe oder auf sonstige vereinbarte Weise bereitgestellt werden.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Sendung rechtzeitig, vollständig, lesbar, ordnungsgemäß verpackt und in zustellfähiger Form bereitgestellt wird.

Werden Dokumente oder sonstige Sendungen verspätet, unvollständig oder in nicht zustellfähiger Form bereitgestellt, kann sich die Zustellung verzögern oder unmöglich werden. Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber, soweit DokuSecur oder der Zustellpartner dies nicht zu vertreten hat.

Stellt der Auftraggeber nur eine einzige Ausfertigung eines Originaldokuments zur Verfügung, trägt er das Risiko, dass bei Verlust, Beschädigung, verspäteter Bereitstellung oder sonstiger Verzögerung keine weitere Ausfertigung für einen erneuten oder rechtzeitigen Zustellversuch verfügbar ist. Der Auftraggeber sollte bei fristgebundenen Unterlagen prüfen, ob mehrere Ausfertigungen bereitgestellt werden können.

DokuSecur ist nicht verpflichtet, den Inhalt der Sendung rechtlich oder inhaltlich zu prüfen. Eine inhaltliche Prüfung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.

10. Zustellnachweis und Dokumentation

Bei angenommenen und durchgeführten Aufträgen wird ein Zustellnachweis erstellt, soweit dies nach der gewünschten oder angenommenen Leistung vorgesehen ist.

Der Zustellnachweis kann insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Auftrags- oder Referenznummer
  • Zustelladresse
  • Datum und Uhrzeit des Zustellversuchs oder der Zustellung
  • gewählte Zustellart
  • Status der Zustellung
  • Beschreibung des Zustellablaufs
  • Angaben zum ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner
  • Fotos zur Dokumentation, soweit zulässig und erforderlich
  • Unterschrift des Empfängers oder einer empfangsberechtigten Person, soweit vorhanden
  • Hinweise zu besonderen Umständen vor Ort

Ein Zustellnachweis bedeutet nicht automatisch, dass eine persönliche Übergabe oder ein erfolgreicher Zugang in jedem Fall garantiert wird. Gegenstand der Leistung ist die Erstellung einer Dokumentation über die durchgeführte Zustellung oder den durchgeführten Zustellversuch, soweit der Auftrag angenommen und ein Zustellversuch tatsächlich durchgeführt wurde.

Eine Zustellung kann nur erfolgen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten dies ermöglichen. Dazu gehören insbesondere eine zutreffende Zustelladresse, Zugang zum Zustellort, ein vorhandener und zuordenbarer Briefkasten oder die Erreichbarkeit einer empfangsberechtigten Person bei persönlicher Übergabe.

Ist eine Zustellung nicht möglich, kann auch der erfolglose Zustellversuch durch Zustellprotokoll, Fotos oder sonstige geeignete Angaben dokumentiert werden.

Zur Dokumentation der Zustellung können auf der Sendung, dem Umschlag, dem Zustellprotokoll oder sonstigen Begleitunterlagen Zustellvermerke, Zeitangaben, Referenznummern oder sonstige Hinweise angebracht werden, soweit dies für die Dokumentation des Zustellvorgangs erforderlich oder zweckmäßig ist.

Eine Öffnung, Kopie oder Archivierung des Inhalts der Sendung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder der Auftraggeber hierzu vorab ausdrücklich eingewilligt hat. Ohne eine solche Vereinbarung prüft DokuSecur den Inhalt der Sendung grundsätzlich nicht.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass elektronische Nachweise, digitale Fotos, Zeitstempel, GPS-nahe Standortdaten, digitale Unterschriften und sonstige elektronische Zustelldaten zur Dokumentation der Zustellung verarbeitet und gespeichert werden, soweit dies zur Vertragserfüllung und Nachweisführung erforderlich ist.

DokuSecur schuldet keine gerichtliche Anerkennung eines Zustellnachweises in einem konkreten Einzelfall. Ob und in welchem Umfang ein Zustellnachweis in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren als ausreichend angesehen wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls und der Entscheidung der zuständigen Stelle ab.

Sollte der eingesetzte Kurierbote im Zusammenhang mit der über DokuSecur vermittelten dokumentierten Zustellung von einem Gericht als Zeuge geladen werden, sind die hierfür anfallenden Kosten des Kurierboten im vereinbarten Preis bereits enthalten, soweit dies vom ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner so bestätigt oder abgerechnet wird.

Dies gilt für die Zeugenstellung des Kurierboten zur tatsächlich durchgeführten oder versuchten Zustellung. Nicht enthalten sind sonstige Kosten des Auftraggebers, insbesondere Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, Auslagen Dritter oder Kosten, die nicht durch die Zeugenstellung des eingesetzten Kurierboten verursacht werden.

Die mögliche Zeugenstellung des Kurierboten stellt keine Garantie für den Ausgang eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens dar.

11. Nicht erfolgreiche Zustellung und Zustellhindernisse

Eine Zustellung kann insbesondere scheitern oder nicht vollständig durchgeführt werden, wenn:

  • die angegebene Adresse falsch, unvollständig oder nicht auffindbar ist
  • der Empfänger unter der angegebenen Adresse nicht feststellbar ist
  • kein geeigneter oder eindeutig zuordenbarer Briefkasten vorhanden ist
  • der Zugang zum Gebäude, Grundstück oder Briefkasten nicht möglich ist
  • die Annahme verweigert wird
  • bei persönlicher Übergabe keine geeignete Empfangsperson angetroffen wird
  • Sicherheits-, Hausrechts- oder Zugangsbeschränkungen entgegenstehen
  • behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unfälle, extreme Wetterlagen oder höhere Gewalt entgegenstehen
  • der Auftraggeber erforderliche Informationen nicht, falsch oder zu spät bereitgestellt hat

Als Zustellhindernis gilt auch, wenn der Zugang zum Briefkasten, zur Klingelanlage, zum Grundstück oder zum Gebäude tatsächlich verhindert wird oder wenn eine vorhandene Empfangseinrichtung nicht genutzt werden kann, etwa durch Einwurfverbot, fehlende Beschriftung, verschlossenen Zugang, Hausverbot oder sonstige Zugangsbeschränkungen.

Wird eine persönliche Übergabe verweigert oder wird die Abgabe einer Empfangsbestätigung verweigert, kann dies als Annahmeverweigerung dokumentiert werden.

Ist eine Zustellung aus Gründen nicht möglich, die aus der Sphäre des Auftraggebers, des Empfängers oder des Zustellortes stammen, bleibt der Vergütungsanspruch des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners grundsätzlich bestehen, sofern ein Zustellversuch unternommen wurde.

Ist eine Sendung unzustellbar, kann sie nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgeführt, für eine erneute Zustellung bereitgehalten oder auf andere vereinbarte Weise behandelt werden. Dadurch entstehende Zusatzkosten können dem Auftraggeber berechnet werden, sofern die Unzustellbarkeit nicht von DokuSecur oder dem ausführenden Zustellpartner zu vertreten ist.

Zusätzliche Zustellversuche, Rückfahrten, Wartezeiten, Adressklärungen oder sonstige Zusatzleistungen können gesondert berechnet werden, sofern sie vom Auftraggeber veranlasst oder zur weiteren Bearbeitung erforderlich werden.

12. Fristen, Expresszustellungen und rechtliche Wirkung

DokuSecur und die ausführenden Kurierdienste oder Zustellpartner bemühen sich, gewünschte Zustellzeiten und Fristen einzuhalten. Eine bestimmte Zustellzeit oder ein bestimmter Zustellerfolg wird jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde.

Bei Express- oder Eilzustellungen wird die Buchungsanfrage bevorzugt geprüft und, soweit möglich, an geeignete Kurierdienste oder Zustellpartner vermittelt. Auch bei Express- oder Eilzustellungen kann die tatsächliche Durchführung von äußeren Umständen abhängen, insbesondere Verkehrslage, Entfernung, Verfügbarkeit eines Kurierdienstes, Wetter, Zugangssituation und Mitwirkung des Auftraggebers.

DokuSecur übernimmt keine rechtliche Prüfung des zuzustellenden Dokuments, der Frist, der Wirksamkeit einer Erklärung oder der rechtlichen Folgen einer Zustellung. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, ob ein bestimmtes Dokument in einer bestimmten Form, an eine bestimmte Person oder innerhalb einer bestimmten Frist zugestellt werden muss.

Begriffe wie „rechtssichere Zustellung“, „dokumentierte Zustellung“ oder „Zustellnachweis“ beschreiben die organisatorische und dokumentarische Leistung. Sie stellen keine Rechtsberatung und keine Garantie für den Erfolg eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens dar.

13. Preise, Zahlung und Abrechnung

Die Buchungsanfrage über DokuSecur ist eine konkrete Beauftragung der gewünschten Zustellung, führt aber erst mit Annahme durch einen Kurierdienst oder Zustellpartner zu einem kostenpflichtigen Zustellvertrag. Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Preisberechnung, der jeweiligen Annahmebestätigung oder der Rechnung des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung des Auftraggebers direkt an den ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner. DokuSecur zieht den Rechnungsbetrag für die Zustellleistung grundsätzlich nicht im eigenen Namen ein.

Der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner rechnet die Zustellleistung gegenüber dem Auftraggeber ab. DokuSecur kann dem Auftraggeber Preisangaben, voraussichtliche Kosten oder eine Preisberechnung anzeigen. Diese Angaben dienen der Orientierung und werden mit Annahme der Buchungsanfrage durch den ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner zur Grundlage des Zustellvertrags, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Zwischen DokuSecur und dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner können gesonderte Entgelte vereinbart werden, insbesondere Vermittlungsprovisionen, Umsatzbeteiligungen, Mitgliedsbeiträge oder sonstige Plattformentgelte. Solche Entgelte betreffen ausschließlich das Verhältnis zwischen DokuSecur und dem Kurierdienst oder Zustellpartner und sind nicht vom Auftraggeber an DokuSecur zu zahlen, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

Solange zwischen DokuSecur und dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner kein gesonderter Partnervertrag besteht, entsteht ein Anspruch von DokuSecur auf Provision, Umsatzbeteiligung, Beitrag oder sonstiges Plattformentgelt nur, wenn der Kurierdienst oder Zustellpartner einer entsprechenden Vergütungsregelung gesondert zugestimmt hat, insbesondere im Rahmen des Annahmeprozesses oder einer sonstigen Vereinbarung.

Der Anspruch von DokuSecur auf eine vereinbarte Vermittlungsprovision oder Umsatzbeteiligung entsteht grundsätzlich nur, wenn der angenommene Auftrag durchgeführt wird oder der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner gegenüber dem Auftraggeber eine Vergütung abrechnet. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, berechnet sich die Provision oder Umsatzbeteiligung aus der tatsächlich vom Kurierdienst oder Zustellpartner berechneten Nettovergütung.

Wird eine Buchungsanfrage vor Annahme durch einen Kurierdienst oder Zustellpartner storniert, entstehen für den Auftraggeber keine Kosten und für DokuSecur keine Vermittlungsprovision.

Wird ein angenommener Auftrag nach Annahme, aber vor Zustellung durch den Auftraggeber storniert, kann der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner gegenüber dem Auftraggeber eine Stornopauschale in Höhe von 25,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnen, sofern der Kurierdienst oder Zustellpartner die Stornierung nicht zu vertreten hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entsteht für DokuSecur keine Vermittlungsprovision, soweit zwischen DokuSecur und dem Kurierdienst oder Zustellpartner nichts anderes wirksam vereinbart wurde.

Wird der Auftrag nach erfolgter Zustellung storniert, widerrufen oder nachträglich nicht mehr gewünscht, bleibt die volle vereinbarte Vergütung gegenüber dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner grundsätzlich geschuldet, soweit dies gesetzlich zulässig ist. In diesem Fall entsteht auch die mit DokuSecur vereinbarte Vermittlungsprovision oder Umsatzbeteiligung in voller Höhe, soweit zwischen DokuSecur und dem Kurierdienst oder Zustellpartner eine solche Vergütung wirksam vereinbart wurde.

DokuSecur übernimmt gegenüber dem Auftraggeber grundsätzlich keine Zahlungsabwicklung, kein Inkasso und keine Durchsetzung von Vergütungsansprüchen des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

Die Zahlungsart richtet sich nach der Rechnung oder Annahmebestätigung des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners. Eine Auswahl der Zahlungsart über DokuSecur erfolgt nur, wenn dies im jeweiligen Buchungsprozess ausdrücklich angeboten wird.

Als Zahlungsarten gegenüber dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner können insbesondere Vorkasse, Barzahlung, Kartenzahlung, Überweisung oder Zahlung auf Rechnung angeboten werden. Welche Zahlungsart verfügbar ist, richtet sich nach dem jeweiligen Auftrag, dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner und der individuellen Vereinbarung.

Bei Vorkasse kann die Durchführung des Auftrags davon abhängig gemacht werden, dass der Zahlungseingang rechtzeitig erfolgt.

Bei Zahlung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, können gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und erforderliche Rechtsverfolgungskosten durch den jeweils anspruchsberechtigten Vertragspartner geltend gemacht werden.

Entstehen über den vereinbarten Preis hinaus zusätzliche Kosten, die durch besondere Umstände des Auftrags, durch notwendige Rückfragen, zusätzliche Fahrten, Wartezeiten, Rückführungen, Adressklärungen oder sonstige Maßnahmen im Interesse des Auftraggebers verursacht werden, können diese dem Auftraggeber zusätzlich durch den ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner berechnet werden, soweit sie erforderlich und angemessen sind.

14. Stornierung, Widerruf, Abbruch und Kostenpflicht

Der Auftraggeber kann eine Buchungsanfrage kostenlos zurücknehmen, solange sie noch nicht durch einen Kurierdienst oder Zustellpartner angenommen wurde.

Nach Annahme der Buchungsanfrage durch einen Kurierdienst oder Zustellpartner können Kosten entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn der Kurierdienst oder Zustellpartner bereits mit der Planung, Disposition, Kontaktaufnahme, Abholung, Anfahrt, Zustellung, dem Zustellversuch oder sonstigen Vorbereitungs- oder Ausführungsleistungen begonnen hat.

Storniert der Auftraggeber einen angenommenen Auftrag nach Annahme, aber vor Zustellung, kann der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner eine Stornopauschale in Höhe von 25,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnen, sofern der Kurierdienst oder Zustellpartner die Stornierung nicht zu vertreten hat. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Wird der Auftrag nach Fahrtantritt, nach Abholung der Sendung oder nach Beginn der Zustellung durch den Auftraggeber abgebrochen, kann die vereinbarte Vergütung vollständig oder anteilig nach dem Stand der Leistungserbringung zahlbar bleiben, sofern der Abbruch nicht vom ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner zu vertreten ist.

Wird der Auftrag nach erfolgter Zustellung storniert, widerrufen oder nachträglich nicht mehr gewünscht, bleibt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich vollständig zahlbar, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Macht ein Verbraucher wirksam von einem Widerrufsrecht Gebrauch, richten sich mögliche Zahlungs- oder Wertersatzpflichten nach den gesetzlichen Vorschriften, der Widerrufsbelehrung und dem Umfang der bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistung.

15. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Da eine Buchungsanfrage über DokuSecur erst mit Annahme durch einen Kurierdienst oder Zustellpartner zu einem kostenpflichtigen Zustellvertrag führt, entsteht ein Widerrufsrecht nicht bereits durch das bloße Absenden der Buchungsanfrage, sondern erst, wenn ein Vertrag mit DokuSecur oder dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner zustande kommt.

Solange keine Annahme durch einen Kurierdienst oder Zustellpartner erfolgt ist, kann die Buchungsanfrage kostenfrei zurückgenommen werden.

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich vierzehn Tage ab Vertragsschluss, soweit kein gesetzlicher Ausschluss oder kein Erlöschen des Widerrufsrechts eingreift.

Da dokumentierte Zustellungen häufig kurzfristig ausgeführt werden sollen, kann der Verbraucher ausdrücklich verlangen, dass der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner nach Annahme der Buchungsanfrage bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. In diesem Fall kann der Verbraucher im Falle eines Widerrufs zum Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen verpflichtet sein.

Das Widerrufsrecht kann bei vollständiger Leistungserbringung unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

Nach Annahme der Buchungsanfrage durch einen Kurierdienst oder Zustellpartner können bei Stornierung, Widerruf oder Abbruch Kosten entstehen, insbesondere wenn der Kurierdienst oder Zustellpartner bereits mit Planung, Disposition, Anfahrt, Abholung, Zustellung, Zustellversuch oder sonstigen Vorbereitungs- oder Ausführungsleistungen begonnen hat.

Verbraucher erhalten, soweit gesetzlich erforderlich, vor Abgabe der Buchungsanfrage eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

16. Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie einen Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular verwenden und an den jeweiligen Vertragspartner senden. Ist DokuSecur selbst Vertragspartner geworden, kann der Widerruf an folgende Adresse gerichtet werden:

An:
MARKS MEDIA
Johannes Marks
Marienberger Weg 3
50767 Köln
Deutschland
E-Mail: support@dokusecur.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung:

Bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
E-Mail-Adresse:
Datum:
Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier:

17. Haftung von DokuSecur

DokuSecur haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Im Übrigen haftet DokuSecur nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vermittlungsleistung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

DokuSecur haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Zustellung durch den ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner, soweit DokuSecur den Kurierdienst oder Zustellpartner lediglich vermittelt und den Schaden nicht selbst schuldhaft verursacht hat.

DokuSecur haftet nicht für Fristversäumnisse, rechtliche Nachteile, Folgeschäden oder mittelbare Schäden, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DokuSecur beruhen.

DokuSecur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Wirksamkeit einer Zustellung, den Inhalt der zuzustellenden Dokumente, die Einhaltung materiell-rechtlicher oder prozessualer Fristen oder den Erfolg eines rechtlichen Verfahrens.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

18. Haftung des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners

Für die Durchführung der Zustellung haftet grundsätzlich der ausführende Kurierdienst oder Zustellpartner nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweils wirksam einbezogenen Vertragsbedingungen des ausführenden Dienstleisters.

DokuSecur ist berechtigt, dem Auftraggeber die Kontaktdaten des ausführenden Kurierdienstes oder Zustellpartners mitzuteilen, soweit dies zur Vertragsabwicklung, Reklamation, Nachweisführung oder Rechtsverfolgung erforderlich ist.

19. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für Schäden, Kosten und Nachteile, die durch unrichtige, unvollständige, irreführende oder verspätete Angaben entstehen.

Der Auftraggeber stellt DokuSecur von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber rechtswidrige Inhalte übergibt, unrichtige Angaben macht, fremde Rechte verletzt oder gegen diese AGB verstößt.

Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

20. Reklamationen und Beanstandungen

Beanstandungen zur Vermittlungsleistung von DokuSecur sind unverzüglich nach Kenntnis des beanstandeten Umstands mitzuteilen.

Beanstandungen zur Durchführung der Zustellung sind grundsätzlich gegenüber dem ausführenden Kurierdienst oder Zustellpartner geltend zu machen. DokuSecur kann die Kommunikation unterstützen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet, sofern DokuSecur nicht selbst Vertragspartner des Zustellvertrags ist.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beanstandungen so konkret wie möglich zu beschreiben und vorhandene Nachweise, Unterlagen, Fotos oder sonstige Informationen bereitzustellen.

21. Datenschutz

DokuSecur verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften und der Datenschutzerklärung auf www.dokusecur.de.

Zur Bearbeitung, Vermittlung und Durchführung von Buchungsanfragen können erforderliche Daten an Kurierdienste, Zustellpartner oder sonstige beteiligte Dienstleister weitergegeben werden.

Kontaktdaten des Auftraggebers werden an Kurierdienste oder Zustellpartner grundsätzlich erst weitergegeben, nachdem ein Kurierdienst oder Zustellpartner die Buchungsanfrage angenommen hat, soweit keine frühere Weitergabe zur Prüfung, Angebotserstellung oder rechtlichen Abwicklung erforderlich ist.

Im Rahmen der Zustelldokumentation können Fotos, Zeitstempel, Zustellvermerke, digitale Unterschriften und sonstige Nachweisdaten verarbeitet werden. Diese Daten dienen der Durchführung des Auftrags, der Dokumentation der Zustellung und der späteren Nachweisführung.

DokuSecur ist berechtigt, auftragsbezogene Daten an Gerichte, Behörden, Rechtsanwälte oder sonstige berechtigte Stellen zu übermitteln, soweit dies gesetzlich erforderlich, zur Durchsetzung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche notwendig oder zur Erfüllung einer gerichtlichen oder behördlichen Anforderung erforderlich ist.

Details zur Datenverarbeitung, zu Zustellnachweisen, technischen Nachweisdaten und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

22. Höhere Gewalt und nicht beherrschbare Ereignisse

DokuSecur haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt oder sonstige nicht beherrschbare Ereignisse verursacht werden.

Dazu gehören insbesondere extreme Wetterlagen, Naturereignisse, Unfälle, Verkehrssperrungen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikation oder IT-Systemen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Krieg, Unruhen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von DokuSecur liegen.

In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Leistungszeiten angemessen. Ist die Durchführung dauerhaft unmöglich, können die Beteiligten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen und entstandene notwendige Kosten bleiben vergütungspflichtig, soweit gesetzlich zulässig.

23. Verbraucherschlichtung

DokuSecur ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

24. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung gegen Forderungen von DokuSecur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

25. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von MARKS MEDIA, soweit gesetzlich zulässig.

26. Änderungen dieser AGB

Für den jeweiligen Auftrag gelten die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam einbezogen wurden.

DokuSecur kann diese AGB mit Wirkung für zukünftige Aufträge ändern. Für bereits verbindlich angenommene Aufträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

27. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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