Blogbild zum Thema Kündigung per E-Mail mit Gegenüberstellung von E-Mail auf Laptop und unterschriebenem Kündigungsschreiben auf Papier als Hinweis auf Form, Vertrag und Nachweisbarkeit

Kann man die Kündigung per E-Mail senden?

Ob eine Kündigung per E-Mail zulässig ist, hängt stark davon ab, welcher Vertrag gekündigt werden soll. Eine pauschale Antwort wäre deshalb falsch. Bei manchen Verträgen reicht eine E-Mail aus. Bei anderen Verträgen ist eine Kündigung per E-Mail unwirksam, weil das Gesetz eine strengere Form verlangt.

Wichtig ist vor allem der Unterschied zwischen Textform und Schriftform. Eine E-Mail kann die Textform erfüllen. Für die Schriftform reicht sie dagegen normalerweise nicht aus, weil dafür ein unterschriebenes Original auf Papier erforderlich ist. Genau dieser Unterschied entscheidet oft darüber, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht.

Kündigung per E-Mail bei Arbeitsverträgen

Bei einem Arbeitsvertrag reicht eine Kündigung per E-Mail nicht aus. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen. Das bedeutet: Das Kündigungsschreiben muss auf Papier vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail, ein eingescanntes Schreiben, eine digitale Unterschrift oder eine Kündigung per WhatsApp erfüllen diese Form nicht.

Das gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Wer ein Arbeitsverhältnis kündigen möchte, sollte deshalb nicht nur eine E-Mail senden, sondern ein unterschriebenes Kündigungsschreiben im Original zustellen. Sonst besteht das Risiko, dass die Kündigung wegen Formmangels unwirksam ist.

Kündigung per E-Mail bei Mietverträgen

Auch bei der Kündigung eines Mietvertrags ist besondere Vorsicht nötig. Eine Wohnraummietkündigung muss regelmäßig schriftlich erfolgen. Auch hier genügt eine einfache E-Mail in der Regel nicht. Wer seine Wohnung kündigen möchte, sollte daher ein unterschriebenes Schreiben auf Papier verwenden und den Zugang sauber nachweisen können.

Gerade bei Mietkündigungen sind Fristen wichtig. Es reicht nicht, dass die Kündigung am letzten Tag der Frist per E-Mail gesendet wurde, wenn die gesetzlich erforderliche Form nicht eingehalten ist. Entscheidend ist, dass die Kündigung formwirksam und rechtzeitig beim Empfänger zugeht.

Wann eine Kündigung per E-Mail möglich sein kann

Bei vielen anderen Verträgen kann eine Kündigung per E-Mail möglich sein. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Abos, Dienstleistungsverträge, Mitgliedschaften, Mobilfunkverträge, Online-Dienste oder andere Verbraucherverträge. Häufig reicht dort die Textform aus. Dann muss die Erklärung lesbar sein, der Absender muss erkennbar sein und die Erklärung muss dauerhaft gespeichert werden können.

Trotzdem sollte man vorher prüfen, was im Vertrag, in den AGB oder im Gesetz steht. Wenn ausdrücklich Textform genügt, kann eine E-Mail oft ausreichen. Wenn dagegen Schriftform vorgeschrieben ist, sollte man nicht allein auf eine E-Mail setzen.

Das Problem bei der E-Mail: Zugang und Beweisbarkeit

Selbst wenn eine Kündigung per E-Mail grundsätzlich erlaubt ist, bleibt ein praktisches Problem: Der Zugang muss im Streitfall bewiesen werden können. Eine gesendete E-Mail beweist nicht automatisch, dass sie den Empfänger tatsächlich erreicht hat, gelesen werden konnte oder nicht im Spam-Ordner gelandet ist.

Eine Lesebestätigung kann helfen, ist aber kein sicherer Nachweis. Auch ein Screenshot aus dem eigenen Postausgang ersetzt nicht immer den Beweis, dass die Kündigung beim Empfänger angekommen ist. Wenn der Empfänger später behauptet, keine E-Mail erhalten zu haben, kann es schwierig werden.

Warum Papier bei wichtigen Kündigungen oft sicherer ist

Bei wichtigen Kündigungen ist ein unterschriebenes Schreiben auf Papier oft die bessere Wahl. Das gilt besonders dann, wenn Fristen laufen, hohe Beträge betroffen sind oder später mit Streit gerechnet werden muss. Ein Bote kann den Inhalt des Schreibens, die Kuvertierung und den Einwurf dokumentieren.

So lässt sich später besser erklären, welches Schreiben wann an welche Adresse zugestellt wurde. Genau diese Verbindung zwischen Inhalt, Zustelladresse und Zeitpunkt fehlt bei einer einfachen E-Mail häufig oder ist schwerer nachweisbar.

E-Mail nutzen – aber nicht blind darauf verlassen

Eine Kündigung per E-Mail kann bei bestimmten Verträgen wirksam sein. Bei Arbeitsverträgen und vielen Mietkündigungen reicht sie dagegen nicht aus. Wer unsicher ist, sollte nicht nur auf die bequemste Lösung achten, sondern auf Form, Frist und Nachweisbarkeit.

DokuSecur ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Kündigung oder ein anderes wichtiges Schreiben nachweisbar zugestellt werden soll. Der Schwerpunkt liegt nicht nur auf dem Absenden, sondern auf einer dokumentierten Zustellung. Für den Auftraggeber ist entscheidend, dass später nachvollziehbar bleibt, wann welches Schreiben an welche Adresse übergeben oder eingeworfen wurde.

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