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Blogbild zum Einwurf einer Kündigung in den Briefkasten mit Zustellprotokoll als Hinweis darauf, dass Zeitpunkt, Adresse und Zugang nachweisbar dokumentiert werden sollten

Kann man eine Kündigung in den Briefkasten werfen?

Ja, eine Kündigung kann grundsätzlich in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen werden. Das ist in der Praxis ein häufiger Weg, um ein Kündigungsschreiben zuzustellen. Entscheidend ist aber nicht nur der Einwurf selbst, sondern die spätere Nachweisbarkeit. Wenn der Empfänger behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben, muss der Absender darlegen können, wann welches Schreiben an […]

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Blogbild zur schriftlichen Kündigung mit persönlicher Übergabe und Briefkasteneinwurf als Beispiele dafür, wann eine Kündigung als zugestellt gilt und der Zugang nachweisbar sein sollte

Wann gilt eine schriftliche Kündigung als zugestellt?

Eine schriftliche Kündigung gilt nicht schon dann als zugestellt, wenn sie geschrieben, ausgedruckt oder abgeschickt wurde. Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger. Das bedeutet: Das Kündigungsschreiben muss so in den Bereich des Empfängers gelangen, dass er unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu nehmen. Ob er den Brief tatsächlich sofort liest, ist dafür

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Foto einer persönlichen Übergabe eines Kündigungsschreibens im Büro als Beispiel für eine nachweisbare Zustellung einer Arbeitnehmerkündigung

Wie muss ich als Arbeitnehmer meine Kündigung zustellen?

Wer als Arbeitnehmer kündigen möchte, sollte zwei Dinge sauber trennen: die richtige Form der Kündigung und den sicheren Zugang beim Arbeitgeber. Beides ist wichtig. Eine Kündigung kann inhaltlich richtig formuliert sein und trotzdem unwirksam sein, wenn sie nicht schriftlich auf Papier unterschrieben wurde. Sie kann aber auch korrekt unterschrieben sein und trotzdem Probleme machen, wenn

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Blogbild zur Frage, wie Mahnungen verschickt werden müssen, mit Brief, Einwurfeinschreiben, Bote oder Kurier und dem Hinweis auf einen nachweisbaren Zugang

Wie müssen Mahnungen verschickt werden?

Eine Mahnung muss nicht zwingend per Einschreiben oder auf einem bestimmten Formular verschickt werden. Rechtlich ist eine Mahnung grundsätzlich formfrei möglich. Sie kann also schriftlich per Brief, per E-Mail oder in bestimmten Fällen sogar mündlich erfolgen. Praktisch entscheidend ist aber nicht nur, dass eine Mahnung verschickt wurde. Entscheidend ist, ob der Zugang später nachgewiesen werden

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Infografik zu unwirksamen Mahnungen mit Gründen wie fehlende Fälligkeit, unklare Forderung, falsche Adresse, fehlender Zugangsnachweis und falsche Beträge

Wann ist eine Mahnung unwirksam?

Eine Mahnung ist nicht automatisch wirksam, nur weil das Wort „Mahnung“ darübersteht. Entscheidend ist, ob sie sich auf eine fällige Forderung bezieht, eindeutig formuliert ist und dem Schuldner tatsächlich zugeht. Fehlt einer dieser Punkte, kann die Mahnung ihre Wirkung verfehlen. Besonders wichtig wird das, wenn der Gläubiger Verzugszinsen, Mahnkosten, Inkasso oder weitere rechtliche Schritte begründen

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Infografik zur rechtssicheren Zustellung einer Abmahnung mit persönlicher Übergabe, Quittung, Einwurf-Einschreiben, Bote oder Kurier sowie Hinweis zu E-Mail und Fax

Wie stellt man eine Abmahnung rechtssicher zu?

Wer eine Abmahnung zustellen möchte, sollte nicht nur an den schnellen Versand denken. Entscheidend ist, ob der Zugang später bewiesen werden kann. Gerade im Arbeitsrecht kann eine Abmahnung später eine wichtige Rolle spielen, etwa wenn es erneut zu einem ähnlichen Fehlverhalten kommt und eine Kündigung vorbereitet wird. Eine Abmahnung sollte deshalb nicht einfach beiläufig verschickt

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