Wer eine Abmahnung zustellen möchte, sollte nicht nur an den schnellen Versand denken. Entscheidend ist, ob der Zugang später bewiesen werden kann. Gerade im Arbeitsrecht kann eine Abmahnung später eine wichtige Rolle spielen, etwa wenn es erneut zu einem ähnlichen Fehlverhalten kommt und eine Kündigung vorbereitet wird.
Eine Abmahnung sollte deshalb nicht einfach beiläufig verschickt werden. Der Absender muss im Streitfall darlegen können, dass das Dokument den Empfänger tatsächlich erreicht hat. Außerdem sollte nachvollziehbar bleiben, welches Schreiben zugestellt wurde, wann die Zustellung erfolgt ist und wer den Ablauf bestätigen kann.
Warum die Zustellung einer Abmahnung so wichtig ist
Eine Abmahnung soll ein bestimmtes Fehlverhalten beanstanden und dem Empfänger deutlich machen, dass dieses Verhalten künftig unterlassen werden muss. Im Arbeitsrecht gehört dazu regelmäßig auch der Hinweis, dass bei einer Wiederholung arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen können.
Damit die Abmahnung später Wirkung entfalten kann, muss sie dem Empfänger zugehen. Es reicht nicht aus, dass sie geschrieben, ausgedruckt oder intern abgelegt wurde. Wenn der Empfänger später behauptet, keine Abmahnung erhalten zu haben, wird die Zustellung zum entscheidenden Punkt.
Persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung
Die persönliche Übergabe ist eine sehr starke Möglichkeit, eine Abmahnung zuzustellen. Das Schreiben wird direkt an den Empfänger übergeben. Sinnvoll ist es, sich den Empfang auf einer Kopie bestätigen zu lassen. Auf dieser Kopie sollten Datum, Uhrzeit, Name und Unterschrift stehen.
Wichtig ist: Die Unterschrift auf der Kopie bedeutet nicht automatisch, dass der Empfänger mit dem Inhalt der Abmahnung einverstanden ist. Sie bestätigt nur den Erhalt. Genau diese Unterscheidung sollte bei der Übergabe klar sein, damit unnötige Diskussionen vermieden werden.
Wenn der Empfänger die Quittung verweigert
Es kann passieren, dass der Empfänger die Abmahnung annimmt, aber keine Empfangsbestätigung unterschreiben möchte. Das macht die Übergabe nicht automatisch wertlos. In diesem Fall ist ein Zeuge besonders wichtig.
Der Zeuge sollte bestätigen können, dass die Abmahnung übergeben wurde, wann die Übergabe stattgefunden hat und welches Dokument übergeben wurde. Deshalb sollte der Zeuge den Inhalt der Abmahnung kennen oder zumindest die Übergabe des konkreten Schreibens nachvollziehen können.
Zustellung per Einwurf-Einschreiben
Ein Einwurf-Einschreiben kann bei einer Abmahnung sinnvoll sein, weil der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert wird. Der Empfänger muss den Brief nicht persönlich annehmen. Dadurch ist diese Zustellart oft praktischer als ein klassisches Einschreiben mit Rückschein, bei dem die Zustellung scheitern kann, wenn niemand angetroffen wird.
Trotzdem sollte man das Einwurf-Einschreiben nicht überschätzen. Der Nachweis zeigt vor allem, dass eine Sendung eingeworfen wurde. Er beweist nicht automatisch, welches konkrete Schreiben sich im Umschlag befand. Bei wichtigen Abmahnungen sollte deshalb zusätzlich dokumentiert werden, dass genau diese Abmahnung kuvertiert und versendet wurde.
Zustellung durch Bote
Eine Abmahnung kann auch durch einen Boten zugestellt werden. Dieser überbringt das Dokument und kann später bestätigen, wie die Zustellung abgelaufen ist.
Wichtig ist, dass der Bote nicht nur einen verschlossenen Umschlag erhält. Er sollte vorher sehen, welches Dokument zugestellt wird. Idealerweise liest er die Abmahnung oder kann zumindest nachvollziehen, dass genau dieses Schreiben in den Umschlag gelegt wurde. Danach dokumentiert er den Einwurf oder die Übergabe mit Datum, Uhrzeit und Adresse.
Vorsicht bei E-Mail und Fax
Eine Abmahnung kann zwar in vielen Fällen formfrei ausgesprochen werden. Trotzdem sind E-Mail und Fax aus Beweisgründen oft schwächer. Eine gesendete E-Mail beweist nicht automatisch, dass sie den Empfänger erreicht hat. Ein Fax-Sendebericht beweist ebenfalls nicht immer zuverlässig, dass der Inhalt vollständig und lesbar angekommen ist.
Bei einfachen internen Hinweisen mag ein digitaler Weg praktisch sein. Wenn die Abmahnung später aber rechtlich wichtig werden kann, sollte der Zugang belastbarer dokumentiert werden. Dann ist eine persönliche Übergabe, ein Einwurf-Einschreiben oder eine Zustellung durch Bote meist sinnvoller.
Auch der Inhalt der Abmahnung muss stimmen
Die beste Zustellung hilft wenig, wenn die Abmahnung inhaltlich unklar ist. Das beanstandete Verhalten sollte konkret beschrieben werden. Dazu gehören möglichst genaue Angaben zu Datum, Uhrzeit, Ort und dem tatsächlichen Vorfall.
Außerdem sollte die Abmahnung klar machen, welches Verhalten künftig erwartet wird. Der Empfänger muss verstehen können, was er ändern oder unterlassen soll. Bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen sollte zudem deutlich werden, dass bei einer Wiederholung weitere Konsequenzen drohen können.
Rechtssicher zustellen heißt: Zugang und Inhalt dokumentieren
Bei einer Abmahnung kommt es nicht nur darauf an, dass irgendein Brief ankommt. Entscheidend ist, dass genau dieses Dokument dem richtigen Empfänger zugegangen ist. Deshalb sollten Inhalt, Kuvertierung, Zustelladresse, Datum, Uhrzeit und Zustellart nachvollziehbar festgehalten werden.
DokuSecur setzt genau an diesem Punkt an: Wichtige Schreiben sollen nicht nur versendet, sondern dokumentiert zugestellt werden. Für den Auftraggeber zählt, dass später erkennbar bleibt, wann welches Dokument an welche Adresse übergeben oder eingeworfen wurde. Eine gerichtliche Bewertung im Einzelfall lässt sich nie garantieren. Eine saubere Dokumentation verbessert aber die Beweislage deutlich.



