Blogbild zur schriftlichen Kündigung mit persönlicher Übergabe und Briefkasteneinwurf als Beispiele dafür, wann eine Kündigung als zugestellt gilt und der Zugang nachweisbar sein sollte

Wann gilt eine schriftliche Kündigung als zugestellt?

Eine schriftliche Kündigung gilt nicht schon dann als zugestellt, wenn sie geschrieben, ausgedruckt oder abgeschickt wurde. Entscheidend ist der Zugang beim Empfänger. Das bedeutet: Das Kündigungsschreiben muss so in den Bereich des Empfängers gelangen, dass er unter normalen Umständen die Möglichkeit hat, davon Kenntnis zu nehmen. Ob er den Brief tatsächlich sofort liest, ist dafür nicht ausschlaggebend.

Genau dieser Punkt ist in der Praxis wichtig. Wer eine Kündigung verschickt oder einwerfen lässt, muss später erklären können, wann und wie das Schreiben angekommen ist. Wird der Zugang bestritten, reicht eine bloße Behauptung oft nicht aus. Dann muss nachvollziehbar dargelegt werden, welches Schreiben zugestellt wurde, an welche Adresse es ging und zu welchem Zeitpunkt der Zugang erfolgt sein soll.

Zugang bei persönlicher Übergabe

Wird eine schriftliche Kündigung dem Empfänger persönlich übergeben, ist der Zugang in der Regel sofort erfolgt. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Schreiben tatsächlich übergeben wird und der Empfänger die Möglichkeit hat, es zur Kenntnis zu nehmen. Verweigert der Empfänger die Annahme ohne nachvollziehbaren Grund, kann das rechtlich anders bewertet werden als ein Fall, in dem die Kündigung ihn gar nicht erreicht.

Auch bei einer persönlichen Übergabe ist ein Nachweis sinnvoll. Ein Bote oder Zeuge kann bestätigen, wann die Übergabe stattgefunden hat und welches Schreiben übergeben wurde. Noch besser ist es, wenn der Ablauf kurz dokumentiert wird. So lässt sich später vermeiden, dass Aussage gegen Aussage steht.

Zugang beim Einwurf in den Briefkasten

Wird die Kündigung in den Briefkasten eingeworfen, kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem üblicherweise mit der Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Ein Einwurf am Vormittag oder frühen Nachmittag wird häufig noch am selben Tag als Zugang bewertet. Wird das Schreiben dagegen erst spät abends, nachts, an einem Sonntag oder Feiertag eingeworfen, kann der Zugang erst am nächsten Werktag angenommen werden.

Für Fristen ist das entscheidend. Wer eine Kündigung am letzten Tag einer Frist zustellen möchte, sollte nicht erst abends handeln. Sicherer ist eine Zustellung zu einer Tageszeit, zu der nach normaler Verkehrsanschauung noch mit einer Briefkastenleerung gerechnet werden kann.

Warum der Nachweis über den Zugang so wichtig ist

Bei einer Kündigung zählt nicht nur die richtige Form, sondern auch die Beweisbarkeit des Zugangs. Bestreitet der Empfänger, die Kündigung erhalten zu haben, muss der Absender den Zugang darlegen können. Dabei geht es nicht nur um irgendeinen Brief, sondern um genau dieses Kündigungsschreiben.

Ein Bote oder Zeuge sollte deshalb den Inhalt des Schreibens kennen oder zumindest nachvollziehen können, dass genau dieses Dokument kuvertiert und zugestellt wurde. Sinnvoll ist eine Dokumentation mit Datum, Uhrzeit, vollständiger Adresse, Zustellart und kurzer Beschreibung des Ablaufs. Fotos vom Briefkasten oder ein Zustellprotokoll können zusätzlich helfen.

Schriftliche Kündigung und Zustellnachweis gehören zusammen

Gerade bei Arbeitsverträgen, Mietverträgen, Versicherungen, Mitgliedschaften oder anderen wichtigen Verträgen kann der Zugang einer Kündigung über Fristen und Rechte entscheiden. Deshalb sollte die Zustellung nicht nebenbei oder ohne Nachweis erfolgen.

DokuSecur setzt genau an diesem Punkt an: Die schriftliche Kündigung soll nicht nur zugestellt werden, sondern der Ablauf soll für den Auftraggeber nachvollziehbar dokumentiert sein. So lässt sich später besser darlegen, wann welches Schreiben an welche Adresse zugestellt wurde. Eine gerichtliche Bewertung im Einzelfall kann nie garantiert werden, aber eine sauber dokumentierte Zustellung verbessert die Beweislage deutlich.

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