Kann man eine Kündigung in den Briefkasten werfen?
Ja, eine Kündigung kann grundsätzlich in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen werden. Das ist in der Praxis ein häufiger Weg, um ein Kündigungsschreiben zuzustellen. Entscheidend ist aber nicht nur der Einwurf selbst, sondern die spätere Nachweisbarkeit. Wenn der Empfänger behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben, muss der Absender darlegen können, wann welches Schreiben an […]
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